Zum 1. Oktober 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die alle betrifft, die eine zentrale Wärmepumpe in einem Mehrfamilienhaus betreiben oder darin wohnen. Das sogenannte „Wärmepumpenprivileg“ läuft aus und damit auch die Möglichkeit, die Kosten pauschal oder nach Wohnfläche abzurechnen.
Wir erklären dir, was sich ändert, wer betroffen ist und wie du dich rechtzeitig vorbereiten kannst.
- Was ändert sich?
- Welche Folgen hat die Änderung?
- Was solltest du jetzt tun?
- Unser Fazit:
- Du bist unsicher, ob dein Gebäude betroffen ist?
Was ändert sich?
Bisher war es in Gebäuden mit zentraler Wärmepumpe erlaubt, die Stromkosten des Heizsystems pauschal oder nach Quadratmetern auf die Bewohner*innen umzulegen, auch dann, wenn der individuelle Verbrauch gar nicht gemessen wurde. Damit ist ab dem 01.10.2025 Schluss.
Ab diesem Datum gilt:
- Die Abrechnung muss verbrauchsabhängig erfolgen
- Jede Wohneinheit benötigt einen eigenen Stromzähler / Submeter
- Pauschalabrechnungen oder Umlage nach Fläche sind nicht mehr erlaubt
Wer ist betroffen?
Gebäudetyp | Betroffen? | Erklärung |
---|---|---|
Mehrfamilienhaus mit zentraler Wärmepumpe | Ja | Abrechnung muss getrennt erfolgen |
Zweifamilienhaus / Mehrgenerationenhaus mit gemeinsamer Wärmepumpe | Teilweise | Sobald getrennt abgerechnet wird, gilt die Pflicht |
Einfamilienhaus mit eigener Wärmepumpe | Nein | Nur eine Verbrauchsstelle – keine Änderung |
Vermietetes Einfamilienhaus mit Wärmepumpenstrom-Pauschale | Möglich | Wenn Stromkosten pauschal umgelegt werden, kann Umstellung nötig sein |
Welche Folgen hat die Änderung?
Vorteile für Bewohner*innen
- Mehr Fairness: Wer weniger verbraucht, zahlt auch weniger
- Mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch
- Anreiz zum energieeffizienten Heizen
Herausforderungen für Eigentümer*innen & Hausverwaltungen
- Nachrüstung von Mess- und Zählertechnik kann nötig werden
- Abrechnungsmodelle müssen angepasst werden
- Kommunikation mit Mietern wird wichtiger
Was solltest du jetzt tun?
Wenn du Eigentümer*in oder Vermieter*in bist:
Prüfe, ob in deinem Gebäude die Wärmepumpe bereits getrennt gemessen wird.
Falls nicht: Plane die Nachrüstung von Stromzählern oder Submetering-Lösungen.
Sprich mit deiner Hausverwaltung bzw. deinem Abrechnungsdienstleister, wie die Umstellung erfolgen kann.
Wenn du Mieter*in bist:
Frag bei deiner Hausverwaltung nach, ob die Umstellung bereits geplant ist.
Achte in der Abrechnung ab 2025 auf verbrauchsbasierte Positionen.
Unser Fazit
Die neue Regelung markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness, Transparenz und Energieeffizienz im Heizbereich. Für Bewohner*innen bedeutet sie mehr Kontrolle über die eigenen Kosten – für Eigentümer*innen und Hausverwaltungen jedoch zunächst organisatorischen Aufwand. Wer frühzeitig handelt, kann die Umstellung allerdings nicht nur rechtssicher bewältigen, sondern sogar als Chance nutzen: für moderne Messtechnik, digitale Abrechnungsprozesse und zufriedene Mieter*innen.
Du bist unsicher, ob dein Gebäude betroffen ist?
Wir unterstützen dich gern. Wir prüfen, ob eine Verbrauchserfassung bereits möglich ist,
beraten dich bei der Nachrüstung von Zählern und Smart-Meter-Systemen,
und helfen dir, rechtssicher und zukunftsfähig abzurechnen.