AGB der heimWatt GmbH
§1 Geltungsbereich, Form
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der heimWatt GmbH und ihren Kunden. Als Kunden gelten Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist.
Sie regeln insbesondere Verträge über den Erwerb, die Lieferung und Errichtung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wallboxen oder Wärmepumpen sowie die Nutzung des Energiemanagementsystems smartY.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die heimWatt GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote der heimWatt GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
Nach Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden unterzieht die heimWatt GmbH die im Angebot enthaltenen Daten, Unterlagen und technischen Voraussetzungen einer technischen und kaufmännischen Prüfung.
(2) Mit der Unterzeichnung des Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot im Sinne von § 145 BGB ab.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die heimWatt GmbH nach Abschluss der technischen und kaufmännischen Prüfung das Angebot durch Unterschrift annimmt. Eine bloße Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar.
(3) Die heimWatt GmbH ist berechtigt, das Angebot innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Zugang durch Unterzeichnung oder schriftliche Bestätigung per E-Mail anzunehmen.
Erfolgt keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Die Frist nach Absatz 3 beginnt erst, wenn sämtliche für die technische und kaufmännische Prüfung notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen.
Fehlen solche Unterlagen, kann die heimWatt GmbH die Prüfung bis zur Nachreichung aussetzen.
(5) Ergibt die technische Prüfung, dass Änderungen des Angebots erforderlich sind, kann die heimWatt GmbH dem Kunden ein angepasstes Angebot vorlegen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nur zustande, wenn der Kunde das geänderte Angebot erneut schriftlich bestätigt und die heimWatt GmbH dieses durch Unterschrift oder schriftliche Bestätigung per E-Mail annimmt.
§3 Leistungserbringung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Die konkret geschuldete Leistung wird durch das vom Kunden unterzeichnete Angebot bestimmt und durch die Annahme der heimWatt GmbH gemäß § 2 erbracht. Eine Leistungserbringung vor Annahme des Angebots erfolgt nicht.
(2) Die heimWatt GmbH kann Dritte (z. B. Subunternehmen) für Teile der Leistungen hinzuziehen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht bei Versendung mit Übergabe an den Spediteur über.
(4) Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage oder bei der Abnahme durch den Kunden (entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Eintretens einer der beiden Situationen).
(5) Die heimWatt GmbH informiert den Kunden über den geplanten Liefer- oder Montagetermin, sobald die technischen und kaufmännischen Prüfungen abgeschlossen sind.
§4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, der heimWatt GmbH sämtliche für die technische und kaufmännische Prüfung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu zählen insbesondere Angaben zu baulichen Gegebenheiten, Netzanschluss, Zählerkasten und ggf. vorhandenen Energieanlagen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle gesetzlichen, technischen und behördlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlage erfüllt sind.
Werden im Rahmen der Prüfung oder Ausführung Mängel festgestellt, ist die heimWatt GmbH berechtigt, die Leistung bis zur Behebung auszusetzen.
Der Kunde unterstützt die heimWatt GmbH bei allen erforderlichen Mitwirkungshandlungen, insbesondere bei Anmeldungen oder Genehmigungen bei Netzbetreibern oder Behörden.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die im vom Kunden unterzeichneten und von der heimWatt GmbH gemäß § 2 angenommenen Angebot genannten Preise.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das angegebene Konto der heimWatt GmbH zu leisten.
Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(3) Die Fälligkeit der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsplan.
Die erste Abschlagsrechnung darf erst nach Vertragsannahme gemäß § 2 gestellt werden.
(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die heimWatt GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag behält sich die heimWatt GmbH das Eigentum an den gelieferten Komponenten vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
§7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB.
Für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, nicht von der heimWatt GmbH zu vertretende Einflüsse oder eigenmächtige Veränderungen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
(2) Die heimWatt GmbH haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden bei der technischen Prüfung gemäß § 2 zurückzuführen sind.
(3)Die heimWatt GmbH haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf unvollständige, fehlerhafte oder nicht offengelegte Angaben des Kunden zurückzuführen sind, soweit der Schaden hierauf beruht.
§8 Fertigstellung, Verzögerung, Abnahme
(1) Nach Abschluss der technischen und kaufmännischen Prüfung und Annahme des Angebots gemäß § 2 wird ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin festgelegt.
Änderungen können sich insbesondere durch Netzanschlussbedingungen, Lieferengpässe oder behördliche Vorgaben ergeben.
(2) Die heimWatt GmbH wird den Kunden unverzüglich informieren, sofern sich abzeichnet, dass der vereinbarte Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
(3) Die Abnahme der Anlage erfolgt nach Mitteilung der Fertigstellung.
Der Kunde verpflichtet sich, die Anlage innerhalb von zehn Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel bestehen.
(4) Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens zwei Wochen nach Anzeige der Fertigstellung als abgenommen, sofern der Kunde die Nutzung aufgenommen oder die Inbetriebnahme erfolgt ist. Bei Verbrauchern erfolgt die Abnahmefiktion nur, wenn der Kunde hierauf im Abnahmeverlangen ausdrücklich hingewiesen wurde.
§9 Haftung
(1) Die heimWatt GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die heimWatt GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung der heimWatt GmbH ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden im Rahmen der technischen Prüfung gemäß § 2 zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftungsbeschränkung erfolgt nicht; zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§10 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme der Leistung.
Bei gebrauchten Komponenten im Sinne des § 476 BGB beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Übergabe. Bei neuen Komponenten gilt die gesetzliche Frist.
(2) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Für Verzögerungen, die auf den Prüfprozess gemäß § 2 zurückzuführen sind, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vertragsannahme durch die heimWatt GmbH.
§11 Datenschutz und Kommunikation
Die heimWatt GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern sowie den Rechten der betroffenen Personen, finden sich in der Datenschutzerklärung der heimWatt GmbH unter https://heim-watt.de/datenschutzerklarung/.
Die Kommunikation kann per E-Mail erfolgen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Vertragsannahme) erfolgen ausschließlich in Schriftform mit Unterschrift der heimWatt GmbH.
§12 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz der heimWatt GmbH. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
AGB v1.5, Stand November 2025