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Austauschpflicht für Heizungen in Deutschland – das musst du wissen

Gesetzliche Grundlage: § 72 GEG und die 30-Jahres-Regel

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt in Deutschland die sogenannte Austauschpflicht für alte Heizungen. Das heißt: Wenn deine Heizung mit Gas oder Öl betrieben wird und älter als 30 Jahre ist, musst du sie verpflichtend austauschen. Außerdem dürfen fossile Heizsysteme nur noch bis 2044 betrieben werden. Das genaue Alter deiner Heizung findest du meist auf dem Typenschild direkt am Heizkessel.

Wann bist du von der Austauschpflicht befreit?

Nicht jede Heizung fällt automatisch unter die Austauschpflicht. Es gibt ein paar Ausnahmen:

  • Niedertemperatur- oder Brennwertkessel müssen nicht ausgetauscht werden, da sie effizient genug sind
  • Heizungen mit einer Leistung unter 4 kW oder über 400 kW
  • Wenn deine Anlage nur Warmwasser erzeugt oder Sonderbrennstoffe nutzt
  • Wenn du Hauseigentümer*in bist und in deinem Ein- oder Zweifamilienhaus seit dem 1. Februar 2002 selbst wohnst*

*Es gibt allerdings eine Einschränkung. Wenn du beispielsweise das Haus später übernimmst, etwa durch Kauf, Erbe oder Schenkung, gilt auch für dich die Austauschpflicht. Du hast dann zwei Jahre Zeit, um die alte Heizung zu erneuern.

Welche Heizungen dürfen eingebaut werden?

Beim Heizungstausch bist du technologisch recht flexibel. Folgende Heizsysteme erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und dürfen daher eingebaut werden:

  • Wärmepumpe (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpe)
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
  • Solarthermie oder Hybridheizung (Kombination aus erneuerbaren und fossilen Energien)
  • Pellet- oder Biomasseheizung
  • Gasheizung mit H₂-ready-Technologie, wenn sie später mit Wasserstoff betrieben werden kann
  • Elektrische Heizsysteme

Zukünftig müssen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Diese Regel gilt zuerst für Neubauten, in Bestandsgebäuden erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung. Wenn du eine funktionierende Heizung hast, kannst du sie vorerst weiter betreiben, solange sie technisch einwandfrei läuft.

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Förderung für den Heizungstausch (BEG / KfW)

Wenn du deine alte Heizung ersetzt, kannst du von staatlichen Förderungen profitieren. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekommst du attraktive Zuschüsse:

  • Grundförderung für Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder Wasserstoffheizungen
  • Geschwindigkeitsbonus, wenn du eine alte Öl- oder Gasheizung (älter als 20 Jahre) ersetzt
  • Effizienzbonus für besonders nachhaltige Systeme
  • Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 €

Insgesamt kannst du bis zu 70 % Förderung erhalten, mit Boni sogar bis zu 85 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € begrenzt.

So gehst du am besten vor

  1. Alter deiner Heizung prüfen – steht auf dem Typenschild.
  2. Ausnahme prüfen – vielleicht bist du gar nicht austauschpflichtig.
  3. Frühzeitig planen, um Förderungen optimal zu nutzen.
  4. Technologie auswählen, die zu deinem Haus und Budget passt.
  5. Förderantrag stellen, bevor du eine neue Anlage kaufst oder installierst.

Mit der richtigen Planung und dem richtigen Partner an deiner Seite sparst du nicht nur Energie und CO₂, sondern auch bares Geld.