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Neues Heizungsgesetz ab 1. Juli 2026

Förderung für Wärmepumpen bleibt – Bürger sollen frei wählen können

Die Bundesregierung hat heute ihre geplanten Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz, umgangssprachlich oft auch nur Heizungsgesetz genannt, vorgestellt – ein zentraler Punkt aus dem Wahlkampf. Das Ziel: Die früheren Vorgaben aus dem Hause des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck grundlegend zu verändern und Hausbesitzer*innen wieder mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizung zu geben.

  1. Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt
  2. Was zählt als klimafreundlicher Brennstoff?
  3. Muss man für klimafreundliche Gase umrüsten?
  4. Weniger CO₂-Einsparung als beim alten Gesetz
  5. Wärmepumpen-Förderung bleibt bestehen
  6. Ausblick: neue EU-Richtlinie ab 2030

Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt

„Der Heizungskeller ist wieder Privatsache“, erklärte Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn bei der Pressekonferenz. Auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte, man wolle die bestehende Verunsicherung abbauen. Deshalb bleibt der Einbau von Öl- und Gasheizungen weiterhin möglich.

Henrik Morgenstern, Gründer und Geschäftsführer von heimWatt, sagt dazu: „Die Wärmepumpe ist der Goldstandard. Wer auf Gas und Öl setzt, der setzt auf Abhängigkeit: Von CO₂ Preisen, Gas-Importen aus anderen Ländern, die Entwicklung von „Grün Gasen“. Einmal Wärmepumpe. Immer Ruhe!“

 

Die bisherige Regel, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt. Stattdessen kommt eine „Treppenlösung“: Schrittweise sollen höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden, beispielsweise Biomethan oder synthetische Kraftstoffe. Für diesen grünen Anteil fällt kein CO₂-Preis an.

Die geplante Staffel:

  • ab 2029: mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe
  • bis 2040: weitere Anhebungen in drei Stufen (Endwert noch offen)

Auch Energieversorger müssen ab 2028 klimafreundliche Gase oder Heizöle liefern, zunächst mit bis zu einem Prozent.

Was zählt als klimafreundlicher Brennstoff?

Die Regierung nennt vor allem Biomethan, das in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh oder anderen organischen Reststoffen entsteht, aber auch in Mooren vorkommen kann. Ebenfalls berücksichtigt: synthetisch erzeugtes Methan und verschiedene Arten von Wasserstoff.

Bioheizöl wird überwiegend im ökologischen Landbau aus Pflanzen wie Raps, Soja oder Sonnenblumen hergestellt.

Aktuell reicht die Menge an Wasserstoff und Biomethan jedoch bei weitem nicht aus, um bundesweit feste Quoten abzudecken.

Muss man für klimafreundliche Gase umrüsten?

Das kommt darauf an, welches Gas genutzt wird.

  • Biomethan ist am unkompliziertesten: Es funktioniert technisch wie Erdgas und kann direkt übers bestehende Netz transportiert werden. In vielen Leitungen fließt es bereits heute mit.
  • Wasserstoff ist anspruchsvoller: Er verbrennt anders als Erdgas. Eine kleine Beimischung von etwa 10 bis 20 Prozent ist ohne Umbauten möglich. Steigt der Anteil darüber, müssen Leitungen und Geräte langfristig angepasst werden.

Weniger CO₂-Einsparung als beim alten Gesetz

Aus der Wissenschaft kommt deutliche Kritik. Berechnungen des Öko-Instituts zeigen, dass die frühere 65-Prozent-Regelung von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO₂ eingespart hätte – allein 10 Millionen Tonnen im Jahr 2030.

Die jetzt geplante Versorgerquote liegt nach Regierungsangaben allerdings nur bei etwa 2 Millionen Tonnen, also deutlich darunter.

Wärmepumpen-Förderung bleibt bestehen

Die Bundesregierung bestätigt: Die Förderung für Wärmepumpen wird weitergeführt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt laut Eckpunktepapier mindestens bis 2029 finanziell abgesichert. Wie viel einzelne Haushalte künftig an Fördersummen erhalten und ob es neue Bedingungen gibt, wird im Sommer konkretisiert.

Ausblick: neue EU-Richtlinie ab 2030

Die Parteien weisen selbst darauf hin, dass ab 2030 eine EU-Richtlinie greift, die Neubauten strenge Klimavorgaben macht. Dann muss die Wärmeversorgung vollständig aus erneuerbaren oder CO₂-armen Quellen stammen.

Für Bauherren bedeutet das: real stehen dann Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse zur Wahl. Die jetzt beschlossene „Wahlfreiheit“ könnte also nur für wenige Jahre bestehen.