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Austauschpflicht für Heizungen in Deutschland – das musst du wissen

Die Diskussion um das Heizungsgesetz hat viele Hauseigentümer*innen verunsichert. Muss deine Heizung nach 30 Jahren automatisch raus? Darfst du deine Gas- oder Ölheizung nur noch bis zu einem bestimmten Datum betreiben? Und was regelt das Gesetz tatsächlich?

Hier findest du die aktuelle Rechtslage zur Austauschpflicht für Heizungen.

  1. Gesetzliche Grundlage: § 72 GEG und die 30-Jahres-Regel
  2. Kein pauschales Betriebsverbot für fossile Heizungen
  3. Wann bist du von der Austauschpflicht befreit?
  4. Was passiert bei Nichtbeachtung des GEG?
  5. Welche Heizungen dürfen eingebaut werden?
  6. Förderung beim Heizungstausch
  7. So gehst du am besten vor

Gesetzliche Grundlage: § 72 GEG und die 30-Jahres-Regel

Rechtliche Basis für die Austauschpflicht ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen alte Heizkessel ersetzt werden müssen.

Die Austauschpflicht bezieht sich ausdrücklich auf den Heizkessel und nicht automatisch auf die gesamte Heizanlage. Komponenten wie Speicher, Regelung und Heizkörper sind also nicht direkt betroffen. In vielen Fällen genügt tatsächlich der Austausch des Kessels.

Nach § 72 GEG gilt:

Heizkessel für Öl oder Gas, die älter als 30 Jahre sind und als sogenannte Standard- oder Konstanttemperaturekessel betrieben werden, müssen außer Betrieb genommen werden.

Nicht betroffen sind:

  • Niedertemperaturkessel
  • Brennwertkessel
  • moderne Anlagen neuer Bauart

Entscheidend ist das Baujahr des Heizkessels. Auch wenn einzelne Teile, wie beispielsweise der Brenner, später erneuert wurden, zählt weiterhin das ursprüngliche Einbaudatum des Kessels. Das genaue Alter deiner Heizung findest du meist auf dem Typenschild direkt am Heizkessel.

Kein pauschales Betriebsverbot für fossile Heizungen

Man liest immer wieder, dass fossile Heizungen nur noch bis 2044 betrieben werden dürfen. Das ist pauschal gesehen so nicht richtig.

Funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden, solange sie technisch einwandfrei laufen und nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht fallen. Ein allgemeines Abschaltdatum für bestehende Gas- oder Ölheizungen gibt es derzeit nicht.

Wann bist du von der Austauschpflicht befreit?

Nicht jede Heizung fällt automatisch unter die Austauschpflicht. Das Gesetz sieht mehrerer Ausnahmen vor:

  • Niedertemperatur- oder Brennwertkessel müssen nicht ausgetauscht werden
  • Heizkessel mit einer Leistung unter 4 kW oder über 400 kW
  • Anlagen, die ausschließlich Warmwasser erzeugen
  • bestimmte Sonderbrennstoffe

Für selbstnutzende Eigentümer*innen gilt zusätzlich eine Bestandsschutzregelung. Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist von der 30-Jahres-Regel häufig ausgenommen. Es gibt allerdings eine Einschränkung. Wenn du eine Immobilie später übernimmst, etwa durch Kauf, Erbe oder Schenkung, geht die Pflicht auf dich über. In der Regel hast du dann zwei Jahre Zeit, um die alte Heizung zu erneuern.

Was passiert bei Nichtbeachtung des GEG?

Die Austauschpflicht ist keine unverbindliche Empfehlung. Wenn eine verpflichtend auszutauschende Anlage nicht ersetzt wird, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Einzelfall können Bußgelder verhängt werden. Zuständig für die Überprüfung ist unter anderem der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, der das Alter der Heizkessel kontrolliert und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinweist.

Welche Heizungen dürfen eingebaut werden?

Wenn ein Austausch ansteht, greifen zusätzlich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zur Nutzung erneuerbarer Energien. Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Regel gilt zuerst für Neubauten, in Bestandsgebäuden erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung.

Folgende Heizsysteme erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und dürfen daher eingebaut werden:

  • Wärmepumpe (zum Beispiel Luft-Wasser-Wärmepumpe)
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
  • Solarthermie oder Hybridheizung
  • Pellet- oder Biomasseheizung
  • Gasheizung mit H₂-ready-Technologie, wenn sie später mit Wasserstoff betrieben werden kann
  • Elektrische Heizsysteme

Wenn deine bestehende Heizung funktioniert, kannst du sie weiter betreiben, solange sie technisch einwandfrei läuft und nicht unter die Austauschpflicht fällt.

Wir empfehlen dir, den frühzeitigen Umstieg auf eine Wärmepumpe. Eine Wärmepumpe arbeitet effizient, senkt langfristig Betriebskosten und macht dich unabhängiger von fossilen Energieträgern. Gleichzeitig profitierst du von attraktiven Förderprogrammen.

Förderung beim Heizungstausch

Der Staat unterstützt den Umstieg auf moderne Heizsysteme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Folgende Förderungen sind möglich:

  • Grundförderung für Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder Wasserstoffheizungen
  • Effizienzbonus für besonders nachhaltige Systeme
  • Geschwindigkeitsbonus bei frühzeitigem Austausch alter Öl- oder Gasheizungen
  • einkommensabhängige Zusatzförderung

So gehst du am besten vor

  1. Alter deiner Heizung prüfen (steht auf dem Typenschild)
  2. Klären, ob es sich um einen Standard-, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt
  3. Ausnahme prüfen, vielleicht bist du gar nicht austauschpflichtig
  4. Frühzeitig planen, um Förderungen optimal zu nutzen.
  5. Technologie auswählen, die zu deinem Haus und Budget passt
  6. Förderantrag stellen, bevor du eine neue Anlage kaufst oder installierst.

Mit der richtigen Planung und dem richtigen Partner an deiner Seite sparst du nicht nur Energie und CO₂, sondern auch bares Geld.