Union und SPD haben sich auf eine zentrale Anpassung des neuen Heizungsgesetzes geeinigt: Kostenrisiken fossiler Heizungen werden künftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Ziel ist es, steigende Heizkosten sozial abzufedern und die Heizungswende im Mietmarkt fairer zu gestalten. Bereits in unserer Einordnung zum neuen Heizungsgesetz ab 1. Juli 2026 haben wir betont, dass Klimaschutz im Gebäudebereich nur mit Kostenfairness und Planungssicherheit funktioniert. Genau hier setzt die neue Kostenbremse an.
- Geteilte Kosten statt einseitiger Belastung
- Neue Regeln für Gas- und Ölheizungen
- Vier-Stufen-Modell bis 2040 („Biotreppe“)
- Kostenfalle Gas bleibt bestehen
- Härtefallregelung für nicht modernisierte Gebäude
- Fazit
Geteilte Kosten statt einseitiger Belastung
Künftig sollen CO₂-Kosten, steigende Gasnetzentgelte und Mehrkosten durch Biogas nicht mehr allein von Mieter*innen getragen werden. Die zusätzlichen Betriebskosten werden hälftig zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt. Damit gilt erstmals: Wer sich bewusst für eine fossile Heizung entscheidet oder sie weiter betreibt, trägt auch einen Teil der langfristigen Kosten. Bislang lag dieses Risiko fast vollständig bei den Mieter*innen.
Neue Regeln für Gas- und Ölheizungen
Eine wesentliche Neuerung betrifft den Einbau neuer fossiler Heizungen: Vermieter*innen müssen sich künftig anteilig an Brennstoff- und Netzentgeltkosten beteiligen, sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Mietverhältnissen nach einem Heizungstausch. Das stärkt ein zentrales Prinzip des neuen Heizungsgesetzes: Technologieoffenheit – aber mit finanzieller Verantwortung für fossile Entscheidungen.
Vier-Stufen-Modell bis 2040 („Biotreppe“)
Die Reform sieht ein gestuftes Modell für fossile Heizungen vor:
- Bis 2040: Mehrkosten für biogene Brennstoffe werden zwischen Mietern und Vermietern geteilt
- Ab 2028: CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte werden hälftig aufgeteilt
- Ab 2028: Einführung einer Grüngasquote für bestehende Heizungen
- Ab 2029: Neue Gas- und Ölheizungen nur noch mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe (z. B. Biomethan)
Kostenfalle Gas bleibt bestehen
Trotz Kostenteilung warnen Umwelt- und Mieterverbände weiterhin vor einer Kostenfalle Gas. Steigende CO₂-Preise, knappe Biogase und hohe Netzentgelte bleiben ein strukturelles Risiko. Unsere Einschätzung bleibt daher klar: Fossile Heizsysteme sind keine zukunftssichere Lösung.
Härtefallregelung für nicht modernisierte Gebäude
Geplant ist zudem eine Härtefallklausel für nicht modernisierte Gebäude mit niedrigen Mieten, um Vermieter*innen vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen ohne das Grundprinzip der Kostenteilung aufzugeben.
Fazit
Das neue Heizungsgesetz bringt mehr Kostenfairness im Mietverhältnis und setzt klare Anreize für klimafreundliche Heizsysteme. Fossile Lösungen bleiben zwar erlaubt, werden durch steigende Kosten und neue Vorgaben jedoch zunehmend unattraktiv und schwer kalkulierbar. Die Heizungswende wird weniger abrupt, aber langfristig nicht weniger klar. Wer heute investiert, sollte nicht nur auf 2026 schauen, sondern die Betriebs- und Folgekosten der nächsten 15 bis 20 Jahre realistisch bewerten.
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