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Heizungsgesetz: Neue Kostenbremse verteilt Heizkosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen

Union und SPD haben sich auf eine zentrale Anpassung des neuen Heizungsgesetzes geeinigt: Kostenrisiken fossiler Heizungen werden künftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Ziel ist es, steigende Heizkosten sozial abzufedern und die Heizungswende im Mietmarkt fairer zu gestalten. Bereits in unserer Einordnung zum neuen Heizungsgesetz ab 1. Juli 2026 haben wir betont, dass Klimaschutz im Gebäudebereich nur mit Kostenfairness und Planungssicherheit funktioniert. Genau hier setzt die neue Kostenbremse an.

  1. Geteilte Kosten statt einseitiger Belastung
  2. Neue Regeln für Gas- und Ölheizungen
  3. Vier-Stufen-Modell bis 2040 („Biotreppe“)
  4. Kostenfalle Gas bleibt bestehen
  5. Härtefallregelung für nicht modernisierte Gebäude
  6. Fazit

Geteilte Kosten statt einseitiger Belastung

Künftig sollen CO₂-Kosten, steigende Gasnetzentgelte und Mehrkosten durch Biogas nicht mehr allein von Mieter*innen getragen werden. Die zusätzlichen Betriebskosten werden hälftig zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt. Damit gilt erstmals: Wer sich bewusst für eine fossile Heizung entscheidet oder sie weiter betreibt, trägt auch einen Teil der langfristigen Kosten. Bislang lag dieses Risiko fast vollständig bei den Mieter*innen.

Neue Regeln für Gas- und Ölheizungen

Eine wesentliche Neuerung betrifft den Einbau neuer fossiler Heizungen: Vermieter*innen müssen sich künftig anteilig an Brennstoff- und Netzentgeltkosten beteiligen, sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Mietverhältnissen nach einem Heizungstausch. Das stärkt ein zentrales Prinzip des neuen Heizungsgesetzes: Technologieoffenheit – aber mit finanzieller Verantwortung für fossile Entscheidungen.

Vier-Stufen-Modell bis 2040 („Biotreppe“)

Die Reform sieht ein gestuftes Modell für fossile Heizungen vor:

  • Bis 2040: Mehrkosten für biogene Brennstoffe werden zwischen Mietern und Vermietern geteilt
  • Ab 2028: CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte werden hälftig aufgeteilt
  • Ab 2028: Einführung einer Grüngasquote für bestehende Heizungen
  • Ab 2029: Neue Gas- und Ölheizungen nur noch mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe (z. B. Biomethan)
Einordnung aus heimWatt-Sicht: Fossile Heizungen bleiben möglich, werden aber teurer, komplexer und langfristig riskant

 

Kostenfalle Gas bleibt bestehen

Trotz Kostenteilung warnen Umwelt- und Mieterverbände weiterhin vor einer Kostenfalle Gas. Steigende CO₂-Preise, knappe Biogase und hohe Netzentgelte bleiben ein strukturelles Risiko. Unsere Einschätzung bleibt daher klar: Fossile Heizsysteme sind keine zukunftssichere Lösung.

Härtefallregelung für nicht modernisierte Gebäude

Geplant ist zudem eine Härtefallklausel für nicht modernisierte Gebäude mit niedrigen Mieten, um Vermieter*innen vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen ohne das Grundprinzip der Kostenteilung aufzugeben.

Wichtig: Förderung für den Heizungstausch bleibt Unverändert bleibt ein entscheidender Punkt: Die staatliche Förderung für den Heizungstausch bleibt erhalten. Sie ist zentral, um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme trotz steigender Betriebskosten wirtschaftlich attraktiv zu machen.

 

Fazit

Das neue Heizungsgesetz bringt mehr Kostenfairness im Mietverhältnis und setzt klare Anreize für klimafreundliche Heizsysteme. Fossile Lösungen bleiben zwar erlaubt, werden durch steigende Kosten und neue Vorgaben jedoch zunehmend unattraktiv und schwer kalkulierbar. Die Heizungswende wird weniger abrupt, aber langfristig nicht weniger klar. Wer heute investiert, sollte nicht nur auf 2026 schauen, sondern die Betriebs- und Folgekosten der nächsten 15 bis 20 Jahre realistisch bewerten.

Gerade deshalb lohnt es sich, jetzt Alternativen wie die Wärmepumpe in den Blick zu nehmen. Sie bietet langfristige Planungssicherheit – wirtschaftlich wie klimapolitisch. Bei heimWatt kannst du direkt prüfen lassen, ob und wie eine Wärmepumpe zu deinem Gebäude passt – unabhängig, verständlich und herstellerneutral.