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Solarspitzengesetz 2025: Gilt die 60-Prozent-Regel auch für Batteriespeicher?

Mit dem neuen Solarspitzengesetz, das am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung wichtige Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen beschlossen. Ziel ist es, Stromspitzen im Netz zu vermeiden und die Integration von Solarstrom besser zu steuern. Doch aktuell sorgt eine Gesetzeslücke für Verunsicherung: Müssen Batteriespeicher auch auf 60 % gedrosselt werden oder nicht?

Wir erklären dir, was sich ändert, wer betroffen ist und wie du dich rechtzeitig vorbereiten kannst.

  1. Hintergrund: Warum gibt es das Solarspitzengesetz?
  2. Gesetzeslücke bei Batteriespeichern
  3. Welche Optionen hast du aktuell?
  4. Was bedeutet das konkret für dich?
  5. Nutze das Solarspitzengesetz zu deinem Vorteil

Hintergrund: Warum gibt es das Solarspitzengesetz?

Das Solarspitzengesetz, offiziell eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), ist Teil der großen Reform des deutschen Strommarktes. Es wurde am 25. Februar 2025 beschlossen und soll helfen, die Netzstabilität zu sichern, während der Ausbau von Photovoltaik weiter Fahrt aufnimmt.

In den letzten Jahren hat sich die installierte PV-Leistung in Deutschland rasant erhöht: Immer mehr Haushalte, Betriebe und Kommunen erzeugen ihren eigenen Solarstrom. Das ist zwar gut fürs Klima, aber an besonders sonnigen Tagen kann das Netz dadurch überlastet werden.

Bisher wurde das über eine einfache, aber unflexible Regel gelöst. Viele PV-Anlagen mussten ihre Einspeisung auf 70 % (später 60 %) der installierten Leistung begrenzen, um Netzspitzen zu vermeiden. Das bedeutete allerdings auch, dass wertvoller Solarstrom verloren ging, sobald die Sonne besonders stark schien.

Genau hier setzt das Solarspitzengesetz an. Anstatt pauschal zu drosseln, sollen neue Anlagen intelligent steuerbar werden. Dazu müssen sie mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet sein. Diese Technik erlaubt es Netzbetreibern künftig, Anlagen situativ zu regeln, also dann, wenn es wirklich nötig ist.

Ziel ist es, mehr Solarstrom im Netz, weniger Abregelung, und ein flexibleres Energiesystem, das Erzeugung, Speicherung und Verbrauch besser aufeinander abstimmt. So wird aus einem starren Einspeiselimit ein modernes Einspeisemanagement, das für Anlagenbetreiber*innen, Netzbetreiber und die Energiewende gleichermaßen Vorteile bringt.

Gesetzeslücke bei Batteriespeichern

Die Gesetzeslücke bei Batteriespeichern sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 9 Abs. 2 EEG 2023) spricht ausdrücklich von Erzeugungsanlagen, Batteriespeicher werden dort aber nicht explizit genannt.

Einige Netzbetreiber und Fachverbände interpretieren Speicher, die ausschließlich mit PV-Strom geladen werden, als sogenannte „fiktive Anlagen“. In diesem Fall würden sie ebenfalls unter die 60 %-Regel fallen. Andere wiederum sehen Speicher als verbrauchende Einheit, die nur netzdienlich arbeitet und daher nicht gedrosselt werden darf.

Diese uneinheitliche Auslegung sorgt momentan für Verwirrung, sowohl bei Installateur*innen als auch bei Kund*innen. Solange der Gesetzgeber keine Klarstellung liefert, hängt die konkrete Handhabung also vom jeweiligen Netzbetreiber ab.

Welche Optionen hast du aktuell?

Welche Optionen du hast, ist davon abhängig, ob du einen Smart Meter und eine Steuerbox nutzt oder nicht. Hier findest du eine Übersicht, wie sich die aktuelle Situation darstellt.

Ausstattung deiner PV-Anlage Einspeisung erlaubt? Gilt für Batteriespeicher? Hinweis?
Ohne Smart Meter & Steuerbox Max. 60 % der PV-Nennleistung Teils ja – je nach Netzbetreiber Pflicht seit 25.02.2025 für Neuanlagen
Mit Smart Meter & Steuerbox 100 % Einspeisung erlaubt Nein, keine Begrenzung Voraussetzung: erfolgreicher Fernsteuerungstest
Speicher ohne Netzeinspeisung Keine Begrenzung Nein Eigenverbrauch bleibt frei
Speicher mit Netzeinspeisung (z. B. Community-Strommodelle) Unklar Evtl. 60 % Hängt von Interpretation des Netzbetreibers ab

 

Was bedeutet das konkret für dich?

Wenn du eine neue PV-Anlage mit Speicher planst, solltest du:

  • Von Anfang an einen Smart Meter und eine Steuerbox mit einplanen.
  • Den Fernsteuerungstest frühzeitig mit dem Netzbetreiber abstimmen.
  • Klären, wie dein Netzbetreiber Speicheranlagen bewertet.

Damit stellst du sicher, dass deine Anlage nicht dauerhaft abgeregelt wird und du deinen Solarstrom optimal nutzen kannst.

Nutze das Solarspitzengesetz zu deinem Vorteil

Das Solarspitzengesetz zwingt dich nicht zur Drosselung, es eröffnet dir die Chance auf mehr Effizienz und Kontrolle. Mit dem heimWatt Energiemanager smartY nutzt du genau das zu deinem Vorteil:

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