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Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 2026

Die Einspeisevergütung ist nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Doch die Rahmenbedingungen haben sich 2026 spürbar verändert: Die Vergütungssätze sinken halbjährlich und ab 2027 droht ein weitreichender Einschnitt für Neuanlagen. Was gilt aktuell und was ist geplant? Hier bekommst du die Antworten.

Benjamin Sowarsch

Benjamin Sowarsch

Experte für Photovoltaik-Planung & Energiemanagement
Mit über 1.500 PV-Planungen und rund 3.500 erstellten Angeboten verfügt Benjamin über umfassende Erfahrung in der technischen Auslegung von Photovoltaikanlagen. Sein Schwerpunkt liegt auf präziser Anlagenplanung, 3D-Modellierung sowie Energiemanagement mit unserem smartY und dynamischen Stromtarifen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Seit dem 01. Februar 2026 beträgt die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp 7,78 Cent pro kWh bei Teileinspeisung. Der Vergütungssatz wird halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Die nächste Absenkung erfolgt somit am 01. August 2026. Der bei Inbetriebnahme geltende Satz ist für 20 Jahre garantiert. Wer heute eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, bekommt diesen Betrag also unabhängig davon, wie sich die Vergütung in Zukunft entwickelt. Außerdem lohnt sich der Eigenverbrauch heute weit mehr als die Einspeisung ins Netz.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Zahlung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz fließt. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert und wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland wirtschaftlich attraktiv zu machen. Damals lag der Satz noch bei über 50 Cent pro kWh. Heute, nach jahrelangem technologischem Fortschritt und stark gesunkenen Modulpreisen, beträgt er für kleine Anlagen noch knapp acht Cent.

Wer mehr Solarstrom erzeugt, als er im Haushalt verbraucht, speist den Überschuss ins Netz ein. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und die Vergütung monatlich auszuzahlen. Die genaue Höhe hängt von drei Faktoren ab: dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße in kWp sowie der Wahl zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung.

Die meisten privaten Hausdachanlagen in Deutschland laufen als Teileinspeisung. Das bedeutet, ein Teil des Stroms wird selbst verbraucht, der Rest ins Netz eingespeist. Das ist für die meisten Haushalte auch die wirtschaftlichere Variante.

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Aktuelle Einspeisevergütung 2026

Seit dem 01. Februar 2026 gelten folgende Vergütungssätze für PV-Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden. Die Werte sind für sechs Monate gültig, also bis zum 31. Juli 2026:

Anlagengröße Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

 

Am 01. August 2026 sinken die Sätze erneut um ein Prozent. Die voraussichtliche Vergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp beträgt dann circa 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und etwa 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Die offiziellen Werte werden kurz vorher von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Vergütungssätze von August 2025 bis Januar 2026

Im vorangegangenen Zeitraum galten noch etwas höhere Sätze. Für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp wurden 7,86 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,47 Cent bei Volleinspeisung vergütet. Der kontinuierliche Rückgang um je ein Prozent pro Halbjahr macht sich über die Jahre deutlich bemerkbar: von 57,40 Cent im Jahr 2004 auf heute knapp acht Cent ist die Vergütung um über 86 Prozent gesunken.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung: Was passt zu dir?

Bei der Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung genannt) verbrauchst du einen Teil deines Solarstroms selbst und gibst nur den Überschuss ans Netz ab. Das ist das Standardmodell für private Haushalte mit normalem Tagesverbrauch. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Du beziehst deinen Haushaltsstrom dann komplett vom Netz.

Die Volleinspeisung klingt verlockend, weil der Vergütungssatz mit 12,34 Cent pro kWh deutlich höher liegt. In der Praxis lohnt sie sich aber nur in sehr speziellen Situationen, etwa bei gewerblichen Gebäuden mit sehr geringem Eigenverbrauch, Lagerhallen oder Anlagen, die explizit zur Stromproduktion errichtet wurden. Für ein normales Einfamilienhaus ist die Teileinspeisung kombiniert mit maximalem Eigenverbrauch fast immer wirtschaftlicher.

Wichtig: Wenn du deine PV-Anlage als Volleinspeise-Anlage anmelden willst, muss das vor der Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Eine nachträgliche Umstellung ist zwar möglich, aber mit Aufwand verbunden.

Eigenverbrauch schlägt Einspeisung

Der vielleicht wichtigste Punkt, den du beim Thema Einspeisevergütung kennen solltest: Jede Kilowattstunde, die du selbst verbrauchst, ist deutlich mehr wert als jede eingespeiste. Der Grund liegt im Netzstrompreis. Haushaltsstrom kostet aktuell im Schnitt rund 37 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung zahlt dir dagegen knapp 8 Cent. Beim Eigenverbrauch sparst du fast fünfmal so viel, wie die Einspeisung einbringt.

Plane deine Photovoltaikanlage so, dass du möglichst viel des erzeugten Solarstroms direkt im Haus nutzt. Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine tagsüber laufen lassen, eine Wallbox für dein E-Auto mit Solarstrom speisen oder deine Anlage mit einem Energiemanagementsystem automatisch steuern — all das erhöht deinen Eigenverbrauch spürbar.

Mit einem Batteriespeicher lässt sich die Eigenverbrauchsquote weiter steigern. Ohne Speicher liegt sie bei einer typischen Anlage tagsüber bei etwa 25 bis 30 Prozent. Mit einem passend dimensionierten Speicher und gezielter Laststeuerung erreichen Haushalte Werte von 40 bis 60 Prozent. Die Einspeisung verliert damit zwar an Bedeutung, bleibt aber sinnvoll. Was du wirklich nicht selbst verbrauchst, bekommst du zumindest vergütet.

Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?

Die Entwicklung der Einspeisevergütung ist eine direkte Antwort auf sinkende Kosten für Solarstrom. Die Höhe der Vergütung orientiert sich stets an den Stromgestehungskosten, also den tatsächlichen Kosten pro produzierter Kilowattstunde. Da Solarmodule, Wechselrichter und Installationskosten in den vergangenen Jahren erheblich günstiger geworden sind, ist die Vergütung entsprechend gesunken.

Seit 2024 gilt eine halbjährliche Absenkung um ein Prozent gemäß § 49 EEG 2023. Jeweils zum 01. Februar und 01. August eines Jahres greifen die neuen Sätze. Das Prinzip dahinter heißt Degression und ist bewusst so konstruiert, dass die Förderung den technischen Fortschritt widerspiegelt und trotzdem planbar bleibt, weil alle Absenkungen im Voraus bekannt sind.

Die wichtigste Eigenschaft der Einspeisevergütung bleibt dabei unberührt. Der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme deiner PV-Anlage gilt, wird für 20 Jahre plus das restliche Inbetriebnahmejahr garantiert. Wer also eine Solaranlage im Sommer 2026 in Betrieb nimmt, bekommt seinen Vergütungssatz bis mindestens Ende 2046 ausgezahlt und das unabhängig von allen zukünftigen Gesetzesänderungen.

Entwicklung der Einspeisevergütung von 2005 bis 2024
Entwicklung der festen Einspeisevergütung in Deutschland für Anlagen bis 10 kWp

 

Was kommt ab 2027 auf dich zu?

Die feste Einspeisevergütung steht politisch unter Druck. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einem Arbeitsentwurf für das EEG 2027 vorgesehen, die Vergütung für neue kleine Dachanlagen bis 25 kWp ab dem 01. Januar 2027 abzuschaffen. Stattdessen sollen Neuanlagen in ein marktbasiertes System wechseln und ihren Überschussstrom über Direktvermarktungspartner an der Strombörse verkaufen.

Das ist noch kein beschlossenes Gesetz. Es handelt sich um einen Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet. Branchenverbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft haben die Pläne scharf kritisiert. Dennoch ist das Reformvorhaben ernst zu nehmen. Zudem machen europarechtliche Vorgaben eine Neuregelung des EEG bis spätestens Mitte 2027 ohnehin notwendig.

Für dich als Betreiber einer bestehenden PV-Anlage oder als jemanden, der noch in diesem Jahr installiert, ändert sich durch die Reform nichts: Bestandsschutz ist in der gesamten Geschichte des EEG noch nie rückwirkend aufgehoben worden. Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, sichert sich seinen Vergütungssatz für 20 Jahre. Das war in der Vergangenheit so, und der aktuelle Referentenentwurf bestätigt das ausdrücklich.

Was kommt nach der festen Einspeisevergütung? Für Neuanlagen ist die Direktvermarktung über Händler an der Strombörse geplant. Dabei wird kein fester Cent-Betrag garantiert, sondern ein marktabhängiger Preis. Branchenexperten warnen, dass diese Modelle für kleine Privatanlagen bis 30 kWp heute noch nicht wirtschaftlich tragfähig sind. Direktvermarkter verlangen Gebühren, die einen erheblichen Teil der möglichen Erlöse aufzehren können. Die genaue Ausgestaltung der Übergangsregeln ist noch offen.

Neue Regeln beim Solarspitzengesetz: Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen

Seit dem 01. März 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz. Es bringt eine wichtige Neuerung für neue Anlagen: Sind die Börsenstrompreise über einen bestimmten Zeitraum negativ, entfällt die Einspeisevergütung für diese Stunden. Die Stufenregel verschärft sich schrittweise. 2026 gilt die Nullvergütung schon ab zwei aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Börsenpreisen, ab 2027 bereits ab einer einzigen Stunde.

Was zunächst schlimm klingt, hat einen entschädigenden Mechanismus. Die nicht vergüteten Stunden werden nachgezählt und die Vergütungslaufzeit entsprechend verlängert. Du verlierst also kein Geld, sondern bekommst es zeitversetzt. Wer einen Batteriespeicher hat, kann solche Stunden durch Laden statt Einspeisen außerdem elegant umgehen.

Das Solarspitzengesetz betrifft außerdem die Wirkleistungsbegrenzung. Neue Anlagen ohne Smart Meter werden auf 60 Prozent der maximalen Einspeiseleistung gedrosselt. Mit einem intelligenten Messsystem entfällt diese Einschränkung. Es lohnt sich also, bei der Planung auf ein Smart Meter zu setzen.

So beantragst du die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung beantragst du nach der Inbetriebnahme deiner Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber. Du musst sie aktiv einfordern, sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Dafür brauchst du zwei Dokumente: den Meldenachweis aus dem Marktstammdatenregister und das Inbetriebnahmeprotokoll deiner PV-Anlage, das eine Elektrofachkraft erstellt.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Wer die Frist versäumt, riskiert den Verlust der Vergütung für den betreffenden Zeitraum. Der Eintrag erfolgt ausschließlich online über das Portal der Bundesnetzagentur. Einen Batteriespeicher musst du separat eintragen.

Beim Netzbetreiber gibst du bei der Beantragung außerdem an, ob du Teileinspeisung oder Volleinspeisung gewählt hast. Die Vergütung wird monatlich als Abschlag ausgezahlt, mit einer Jahresabrechnung zum Ende des Abrechnungszeitraums. Dein Installationsbetrieb übernimmt den Netzanschlussantrag beim Netzbetreiber in der Regel für dich. Die Registrierung im Marktstammdatenregister liegt aber bei dir als Anlagenbetreiber.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Seit dem 01. Februar 2026 beträgt die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp 7,78 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,34 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Für größere Anlagen bis 40 kWp gelten 6,73 Cent beziehungsweise 10,35 Cent pro kWh. Am 01. August 2026 erfolgt die nächste Absenkung um ein Prozent.

Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?

Der Vergütungssatz, der beim Datum der Inbetriebnahme gilt, ist für 20 Jahre plus das Restjahr der Inbetriebnahme garantiert. Wer seine Photovoltaikanlage im September 2026 in Betrieb nimmt, erhält seinen Vergütungssatz also bis zum 31. Dezember 2046. Künftige Gesetzesänderungen betreffen Bestandsanlagen nicht.

Lohnt sich Einspeisung oder Eigenverbrauch mehr?

Eigenverbrauch ist in fast allen Fällen wirtschaftlich deutlich attraktiver. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde erspart dir den Kauf von Netzstrom zu aktuell rund 37 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung zahlt dir dagegen knapp 8 Cent. Der Unterschied beträgt fast das Fünffache. Plane deine PV-Anlage deshalb auf maximalen Eigenverbrauch, mit einem passenden Batteriespeicher, einem Energiemanagementsystem und gegebenenfalls einer Wallbox für dein E-Auto.

Was ändert sich 2027 bei der Einspeisevergütung?

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab dem 01. Januar 2027 abzuschaffen. Stattdessen sollen Neuanlagen ihre Überschüsse über Direktvermarkter am Strommarkt verkaufen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Wer bis Ende 2026 eine Anlage in Betrieb nimmt, ist davon nicht betroffen. Bestandsschutz gilt. Für alle, die 2026 noch investieren, ist das ein gutes Argument, nicht zu warten.

Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung verbrauchst du einen Teil deines Solarstroms selbst und verkaufst nur den Überschuss. Bei der Volleinspeisung gibst du den gesamten erzeugten Strom ins Netz und beziehst deinen Haushaltsstrom vollständig vom Netz. Der Vergütungssatz bei Volleinspeisung ist mit 12,34 Cent pro kWh höher, aber für Haushalte mit normalem Eigenverbrauch trotzdem meist die schlechtere Wahl. Die Volleinspeisung muss vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.