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Photovoltaikanlage für Unternehmen: Förderungen und Finanzierungshilfen 2026

Eine Photovoltaikanlage auf dem Firmen- oder Industriedach senkt unmittelbar die Stromkosten und macht dein Unternehmen unabhängiger von Preissteigerungen. Doch welche Finanzierungswege gibt es, und wie sieht die staatliche Förderung 2026 konkret aus? Wir erklären den KfW-Kredit 270, die aktuellen Einspeisevergütungen, die Direktvermarktungspflicht und warum gerade für Unternehmen die steuerlichen Hebel besonders interessant sind.

Christoph Hartung

Christoph Hartung

Experte für Photovoltaik-Großprojekte & Projektentwicklung
Als Bauingenieur, TÜV-zertifizierter Gutachter für Photovoltaikanlagen und Fachkraft für Solartechnik entwickelt Christoph seit über zehn Jahren Photovoltaik-Großprojekte. Seine Expertise umfasst Gewerbe, Industrie, Kommunen und die Wohnungswirtschaft.

Steigende Strompreise belasten Unternehmen zunehmend. Gewerbestrom kostet in Deutschland derzeit häufig zwischen 25 und 40 Cent pro Kilowattstunde. Demgegenüber kann eine Photovoltaikanlage auf dem Firmendach Strom für weniger als 8 Cent pro Kilowattstunde erzeugen – ein erheblicher Kostenvorteil, der sich unmittelbar auf die Energiekosten und damit auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirkt.

Die Investition in eine PV-Anlage ist zunächst kapitalintensiv. Nicht jedes Unternehmen möchte oder kann die Anschaffung vollständig aus Eigenmitteln finanzieren. Glücklicherweise stehen im Jahr 2026 verschiedene Finanzierungsmodelle zur Verfügung, die sich, je nach Ausgangssituation, sinnvoll miteinander kombinieren lassen und den Einstieg in die Eigenstromversorgung deutlich erleichtern.

KfW 270: Die wichtigste Finanzierungssäule für Gewerbe-PV

Das Programm „Erneuerbare Energien — Standard“ der KfW unter der Nummer 270 ist das zentrale Finanzierungsinstrument für Photovoltaikanlagen in Deutschland. Es gilt für Unternehmen jeder Größe, vom Einzelunternehmen bis zum Konzern, ebenso wie für Freiberufler*innen, landwirtschaftliche Betriebe, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Lediglich der Staat selbst (Bund, Länder, Kommunen) kann den Kredit nicht beantragen.

Der Kredit finanziert die Investition zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Dabei sind Planung und Projektierung ausdrücklich mit abgedeckt. Pro Vorhaben können bis zu 150 Millionen Euro ausgezahlt werden, was selbst große Dachflächen- oder Freiflächenanlagen problemlos abdeckt. Laufzeiten von fünf bis 30 Jahren stehen zur Wahl; tilgungsfreie Anlaufjahre von bis zu drei Jahren ermöglichen einen entspannten Start.

Der Zinssatz richtet sich nach der Bonität des Antragstellenden und liegt im zweiten Quartal 2026 ab etwa 3,86 bis 3,87 Prozent effektiver Jahreszins, je nach Hausbank, Laufzeit und Risikoklasse kann er höher ausfallen. Zum Vergleich: marktübliche Ratenkredite für Investitionen dieser Art kosten typischerweise sechs bis neun Prozent. Bei einer Finanzierungssumme von 170.000 Euro über 15 Jahre ergibt sich daraus ein realistischer Zinsvorteil von rund 23.000 Euro gegenüber einem klassischen Bankdarlehen.

Wichtig: Den KfW-Kredit beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Hausbank oder ein Kreditinstitut deiner Wahl. Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags und vor Beginn der Installationsarbeiten gestellt werden. Die Kreditsumme muss innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abgerufen werden, andernfalls verfällt die Zusage. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls über das Kreditinstitut. Planst du zusammen mit der PV-Anlage auch einen Batteriespeicher und/oder ein E-Ladesystem, können diese Komponenten in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.

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Weitere Finanzierungsoptionen für Unternehmen

Der KfW-Kredit ist die bekannteste Option, aber keineswegs die einzige. Neben der Hausbank gibt es spezialisierte Institute, die gezielt Kredite für erneuerbare Energien anbieten. Die Umweltbank finanziert sowohl Dach- als auch Freiflächenanlagen, die über EEG-Ausschreibungen vergütet werden, sowie PPA-Projekte (Stromlieferverträge) außerhalb des EEG. Die Ethikbank bietet PV-Kredite für Kaufpreise zwischen 50.000 und 500.000 Euro an, genau in dem Bereich typischer PV-Großanlagen für Unternehmen.

Ein Vergleich verschiedener Angebote lohnt sich. Manche regionalen Banken und Sparkassen haben eigene Konditionenprogramme für erneuerbare Energien. Außerdem lässt sich der KfW-Kredit 270 mit regionalen Zuschüssen kombinieren: viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme, die PV-Anlagen, Speicher oder Planungsleistungen bezuschussen. Eine aktuelle Übersicht aktueller Förderprogramme findest du auf der heimWatt-Förderungsseite.

Einspeisevergütung 2026: Was gilt für Unternehmen

Ist die Photovoltaikanlage installiert, können Unternehmen mit dem nicht selbst verbrauchten Solarstrom zusätzliche Einnahmen erzielen. Für die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz gelten gesetzlich geregelte Vergütungssätze, deren Ausgestaltung von der Anlagengröße und dem jeweiligen Vermarktungsmodell abhängt.

Für die meisten Gewerbebetriebe ist die Überschusseinspeisung die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Dabei wird der erzeugte Solarstrom zunächst vorrangig im eigenen Unternehmen verbraucht. Nur der überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Da die Kosten für bezogenen Gewerbestrom in der Regel deutlich über der Einspeisevergütung liegen, ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde wirtschaftlich wertvoller als eine eingespeiste.

Die aktuellen Vergütungssätze gelten seit dem 1. Februar 2026. Sie werden halbjährlich um ein Prozent abgesenkt — die nächste Stufe folgt zum 1. August 2026:

Anlagengröße Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,78 Cent/kWh 12,34 Cent/kWh
10 bis 40 kWp 6,73 Cent/kWh 10,35 Cent/kWh
40 bis 100 kWp 5,50 Cent/kWh 10,35 Cent/kWh

 

Die Einspeisevergütung wird für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die darauffolgenden 20 Kalenderjahre gewährt. Wer seine Photovoltaikanlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die geltenden Vergütungssätze somit bis Ende 2047. Seit Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes im Februar 2025 wird für Neuanlagen in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Die hiervon betroffenen Zeiträume werden jedoch an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt, sodass die entgangene Förderung grundsätzlich nachgeholt wird und somit kein dauerhafter Verlust entsteht.

Direktvermarktung: Pflicht über 100 kWp

Für PV-Anlagen über 100 kWp gilt seit Jahren die Pflicht zur geförderten Direktvermarktung. Das bedeutet, dass du einen Vertrag mit einem Direktvermarktungsunternehmen schließt, das deinen Solarstrom an der Strombörse verkauft. Weil der Börsenstrompreis häufig unter dem anzulegenden Wert liegt, zahlt der Staat die Differenz als Marktprämie.

Als Betreiber*in kannst du zwischen Überschuss- und Volleinspeisung wählen. Für Gewerbebetriebe mit eigenem Strombedarf lohnt sich fast immer die Überschusseinspeisung, weil der selbst genutzte Strom einen höheren wirtschaftlichen Wert hat als der eingespeiste. Für sehr große Anlagen ab einem Megawatt Leistung ist die Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vorgeschrieben. Der Vergütungssatz wird dann im Wettbewerb mit anderen Bietenden festgelegt.

Im ursprünglichen Entwurf des Solarspitzengesetzes war eine Absenkung der Direktvermarktungspflicht auf 25 kWp geplant. Diese wurde in der finalen Gesetzesfassung gestrichen. Die Schwelle liegt Stand Juli 2026 weiterhin bei 100 kWp.

Steuerliche Vorteile: Ein unterschätzter Hebel für Unternehmen

Neben dem KfW-Kredit und der Einspeisevergütung gibt es für gewerbliche PV-Investitionen attraktive steuerliche Instrumente, die privaten Hausdachanlagen nicht in dieser Form offenstehen. Drei Bausteine spielen zusammen:

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt es kleinen und mittleren Unternehmen, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten bereits bis zu drei Jahre vor der eigentlichen Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen. Der maximale IAB-Betrag liegt bei 200.000 Euro pro Betrieb. Für ein Unternehmen, das eine Anlage für 300.000 Euro plant, bedeutet das: bis zu 150.000 Euro können vorab vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden, noch bevor das erste Modul installiert ist.

Hinzu kommt die Sonder-AfA nach § 7g EStG: Im Jahr der Inbetriebnahme darf zusätzlich zur regulären Abschreibung ein Betrag von bis zu 40 Prozent der (um den IAB geminderten) Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Sonder-AfA und degressive Abschreibung schließen sich gegenseitig aus — welche Variante günstiger ist, hängt von der individuellen Steuersituation ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent können sich die tatsächlichen Steuerrückerstattungen im ersten Jahr auf bis zu 33 Prozent der Investitionssumme belaufen.

Wichtig: Für die Nutzung des IAB gilt eine Größenschwelle. Bilanzierende Betriebe dürfen ein Eigenkapital von maximal 235.000 Euro ausweisen, Betriebe mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung einen Gewinn von maximal 200.000 Euro im Bildungsjahr. Für größere Unternehmen greifen diese Instrumente nicht automatisch. Die richtige Strategie sollte immer mit einer Steuerberater*in abgestimmt werden.

Was sich ab 2027 ändern könnte

Das regulatorische Umfeld für Photovoltaik steht vor einem grundlegenden Wandel. Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Arbeitsentwurf zur EEG-Novelle vorgelegt, der die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 abschaffen soll. An ihre Stelle träte die Direktvermarktung oder Nulleinspeisung. Noch ist dieser Entwurf kein verabschiedetes Gesetz, er befindet sich im parlamentarischen Verfahren, und die finale Ausgestaltung kann sich noch ändern.

Für Gewerbebetriebe mit größeren Anlagen hat diese Reform weniger Relevanz, weil die Direktvermarktungspflicht dort ohnehin bereits gilt. Für kleinere Betriebe gilt: Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heute gültigen Vergütungssätze für die vollen 20 Jahre, unabhängig davon, was der Gesetzgeber 2027 beschließt. Wer wartet, könnte deutlich schlechtere Konditionen vorfinden. Denn die Einspeisevergütung sinkt zudem planmäßig am 1. August 2026 erneut um ein Prozent.

Der wirtschaftliche Kern einer PV-Anlage auf dem Firmendach hängt in erster Linie vom Eigenverbrauch ab. Selbst erzeugter Solarstrom, der direkt im Betrieb genutzt wird, spart die teuren Netzstromkosten und ist damit deutlich mehr wert als eingespeister Strom. Wer zusätzlich einen Batteriespeicher integriert, erhöht den Eigenverbrauchsanteil weiter und macht die Wirtschaftlichkeit noch unabhängiger von der Vergütungsfrage.

Häufige Fragen zur PV-Finanzierung für Unternehmen

Wie beantrage ich den KfW-Kredit 270?

Den Antrag stellst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Hausbank oder eine Bank deiner Wahl. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter. Der Antrag muss zwingend gestellt werden, bevor du mit der Installation beginnst oder einen Kaufvertrag unterzeichnest. Nach Kreditzusage musst du die Summe innerhalb von zwölf Monaten abrufen.

Kann ich KfW-Kredit und Einspeisevergütung kombinieren?

Ja, das ist ausdrücklich möglich. KfW-Förderkredit und EEG-Einspeisevergütung sind zwei voneinander unabhängige Instrumente. Du kannst die PV-Anlage über den KfW-Kredit 270 finanzieren und gleichzeitig von der Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom profitieren. Auch regionale Zuschüsse lassen sich in vielen Fällen ergänzend beantragen.

Welche Anlagengröße eignet sich für Gewerbe-PV?

Das hängt von der verfügbaren Dachfläche und dem eigenen Strombedarf ab. Als grober Richtwert gilt: ab etwa 200 bis 300 m² Dachfläche kann eine Anlage wirtschaftlich betrieben werden. Für die meisten Gewerbe- und Produktionsbetriebe liegt die optimale Anlagengröße zwischen 50 und 500 kWp, wobei größere Anlagen über 100 kWp in die Direktvermarktungspflicht fallen. Lies dazu auch unseren Beitrag zur richtigen Dimensionierung deiner PV-Anlage.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es speziell für Unternehmen?

Kleine und mittlere Unternehmen können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzen und bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten vorab steuerlich abziehen, maximal 200.000 Euro pro Betrieb. Zusätzlich ist eine Sonder-AfA von bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten im Inbetriebnahmejahr möglich. Außerdem sind KfW-Zinsen als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig. Die steuerliche Planung sollte immer in Abstimmung mit einer Steuerberater*in erfolgen, da die Voraussetzungen je nach Unternehmensform und -größe variieren.

Was ändert sich durch die geplante EEG-Reform 2027?

Laut einem Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und die Ausgestaltung kann sich noch ändern. Für größere Unternehmensanlagen über 100 kWp gilt die Direktvermarktungspflicht bereits heute. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Vergütungssätze für volle 20 Jahre, unabhängig von künftigen Gesetzesänderungen.