Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen soll sich ab 2027 grundlegend ändern. Bereits zu Beginn des Jahres wurde dieses Vorhaben seitens der Regierung kommuniziert. Doch wer derzeit liest, sie sei bereits abgeschafft, erhält ein falsches Bild: Die EEG-Novelle 2027 befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren.
Der Bundestag hat den Regierungsentwurf am 24. September in erster Lesung beraten und zur weiteren Arbeit an den Ausschuss überwiesen. Einen Tag später hat der Bundesrat umfangreiche Änderungen gefordert. Für alle, die eine Photovoltaikanlage planen, ist deshalb die Unterscheidung wichtig: Was gilt heute, was steht im Entwurf und was wollen die Länder daran ändern? Deutscher Bundestag
Welche Vergütung gilt für eine Inbetriebnahme noch 2026?
Für förderfähige Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bis 100 kW, die vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, veröffentlicht die Bundesnetzagentur folgende Vergütungssätze. Bei größeren Anlagen werden die Sätze auf die jeweiligen Leistungsanteile angewendet. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht die Bestellung oder die Montage.
| Leistungsanteil | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Über 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Über 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Die gesetzliche Förderdauer umfasst grundsätzlich das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre. Dabei gelten auch die heutigen EEG-Regeln, etwa zu Zeiten negativer Börsenpreise. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die veröffentlichten Sätze für Neuanlagen derzeit nur bis Ende 2026 gelten; die Nachfolgeregelung wird noch beraten.
Was plant die Bundesregierung ab 2027?
Der Regierungsentwurf sieht vor, die bisherige feste Einspeisevergütung für neue Anlagen grundsätzlich durch Direktvermarktung zu ersetzen. Für kleinere Anlagen soll es einen zeitlich begrenzten Übergang geben: Anlagen unter 50 kW, die 2027 in Betrieb gehen, könnten nach dem Entwurf eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate erhalten. Anschließend müssten Betreiber eingespeisten Strom grundsätzlich direkt vermarkten, wenn sie daraus Erlöse erzielen möchten. Welche Erlöse und Kosten dabei entstehen, hängt vom künftigen Marktangebot ab. All das ist bislang ein Vorschlag, kein feststehender Vergütungssatz für 2027.
Der Entwurf sieht außerdem vor, den Zugang zur Übergangszahlung in den Folgejahren auf kleinere Anlagen zu beschränken. Für bestimmte neue Dachanlagen unter 100 kW enthält er eine dauerhafte Begrenzung der momentanen Einspeiseleistung auf 50 Prozent der installierten Leistung. Eine solche Grenze bedeutet nicht automatisch, dass die Hälfte des erzeugten Jahresstroms verloren geht: Selbstverbrauch, Anlagenprofil und ein möglicher Speicher beeinflussen, wie viel Strom tatsächlich ins Netz eingespeist werden soll.
Was hat der Bundesrat am 25. September beschlossen?
Der Bundesrat hat keine neue Einspeisevergütung beschlossen. Er hat zum Regierungsentwurf Stellung genommen und erhebliche Nachbesserungen gefordert. Aus Sicht der Länder sollten die geplanten Änderungen für kleine PV-Anlagen zunächst zurückgestellt werden, bis ihre Folgen ausreichend geprüft sind. Die Länder wollen außerdem die dauerhafte 50-Prozent-Begrenzung streichen.
Auch die geplante Befristung der Übergangszahlung auf 36 Monate hält der Bundesrat für zu kurz. Nach seiner Position sollte sie erst enden, wenn die Bundesnetzagentur feststellt, dass kleine Anlagen zuverlässig und wirtschaftlich direkt vermarktet werden können. Zudem fordert er eine längere und breitere Übergangsregelung sowie eine Überprüfung der vorgesehenen Kürzung des zugrunde liegenden Vergütungswerts. Ob der Bundestag diese Vorschläge übernimmt, ist offen.
Was bedeutet das für die Planung einer PV-Anlage?
Wer eine Anlage ohnehin plant und eine realistische Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 erreichen kann, kann mit den derzeit veröffentlichten Vergütungssätzen kalkulieren. Ein Vertragsabschluss allein sichert diesen Zeitpunkt nicht. Wer erst 2027 in Betrieb geht, sollte die Werte des Regierungsentwurfs dagegen nur als Szenario in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung verwenden. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass sich die Bedingungen mit der Novelle verschlechtern werden.
Unabhängig vom weiteren Verfahren lohnt sich eine Planung, die zum tatsächlichen Stromverbrauch passt. Wie viel Solarstrom kann direkt genutzt werden? Wann entstehen Verbrauch und Erzeugung? Und welchen zusätzlichen Nutzen bringt gegebenenfalls ein Speicher? Die Antworten unterscheiden sich von Gebäude zu Gebäude; eine pauschale Aussage, dass sich eine Anlage ohne Speicher künftig nicht mehr lohnt, wäre deshalb unseriös.
heimWatt prüft mit dir Anlagengröße, Eigenverbrauch, mögliche Speicherlösung und einen realistischen Zeitplan. So lässt sich das Vorhaben auf belastbare Zahlen stützen, während die Regeln für 2027 weiter beraten werden.