Von 2014 bis 2022 mussten Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen auf selbst verbrauchten Solarstrom EEG-Umlage zahlen. Die Regelung geriet zunehmend in die Kritik, weil sie die Nutzung von eigenem Solarstrom unattraktiver machte. Seit 2022 ist die EEG-Umlage abgeschafft.
Umlage seit Juli 2022 abgeschafft
Die Ampel-Koalition hat die EEG-Umlage ab Juli 2022 abgeschafft. Ursprünglich war das für Anfang 2023 geplant. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage endet auch die Pflicht, auf selbst verbrauchten Solarstrom Abgaben zu zahlen. Das macht die Anschaffung einer Photovoltaikanlage noch attraktiver, weil der Eigenverbrauch nicht länger zusätzlich belastet wird.
Ein wesentlicher Grund für die vorgezogene Abschaffung war die finanzielle Entlastung der Haushalte. 2022 sind die Strompreise stark gestiegen, und viele konnten die gestiegenen Kosten bei gleichzeitig höheren Mieten und Heizkosten nicht mehr stemmen.
Es wird Zeit für deine eigene Photovoltaikanlage mit Stromspeicher. Hol dir jetzt dein unverbindliches Angebot von heimWatt.
Was war die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt und diente der Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Konkret finanzierte sie die ebenfalls im Jahr 2000 eingeführte Einspeisevergütung. Diese garantiert Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen über 20 Jahre eine festgelegte Vergütung pro eingespeiste Kilowattstunde Strom. Damit sollte ein wirtschaftlicher beziehungsweise zumindest kostendeckender Betrieb möglich sein und der Anreiz zum Bau von Solaranlagen gesteigert werden.
Die Netzbetreiber verkauften den eingespeisten Ökostrom zwar an der Strombörse weiter, erzielten dort aber deutlich niedrigere Preise als die Vergütung, die die PV-Anlagenbetreiber*innen erhalten hatten. Diese Differenz glich die EEG-Umlage wiederum aus. Sie war ein fester Bestandteil des Strompreises und wurde von jedem Nutzer von Strom entrichtet, also neben Steuern und Netzentgelten. Anschließend wurde die Umlage an die Netzbetreiber weitergegeben.
Warum gab es eine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch?
Betreiber*innen von Solar- oder Windkraftanlagen sind selbst Stromproduzenten. Dass ausgerechnet sie EEG-Umlage zahlen mussten, stieß bei vielen auf Unverständnis. Gesetzlich festgelegt war aber: Wer Endnutzer von Strom ist, zahlt die Umlage. Wer selbst erzeugten Solarstrom im eigenen Haus verbraucht, ist der letzte Nutzer dieses Stroms und wurde damit umlagepflichtig.
Die konkrete gesetzliche Grundlage war § 61 des EEG. Dort hieß es sinngemäß: Die Netzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, die EEG-Umlage von Letztverbrauchern zu verlangen, unter anderem für die Eigenversorgung sowie für sonstigen Verbrauch von Strom, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird. Als Eigenversorgung galt dabei der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage, ohne Netzeinspeisung und durch dieselbe Person, die die PV-Anlage betreibt.
Förderlich für den Ausbau erneuerbarer Energien war diese Pflicht nicht. Gerade weil die Einspeisevergütung über die Jahre gesunken ist, wurde der Eigenverbrauch von Solarstrom zunehmend attraktiver. Zusätzliche Belastungen wie die EEG-Umlage schmälerten jedoch genau die Einsparungen, die Haushalte gegenüber dem Netzbezug hätten erzielen können. Das machte die Investition in eine Solaranlage weniger attraktiv als sie hätte sein sollen. Erfahre, wie du deinen Eigenverbrauch mithilfe eines Stromspeichers erhöhen kannst.
So funktionierte die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Höhe der Umlage
Wer die Umlage entrichten musste, zahlte 40 Prozent der normalen EEG-Umlage je selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom. Anfang 2022 lag die EEG-Umlage bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde, was einer Belastung von circa 1,49 Cent pro Kilowattstunde Eigenverbrauch entsprach. Eine Anlage mit 30 kWp und 80 Prozent Eigenverbrauch hatte damit knapp 600 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr. Bei einer 50-kWp-Anlage stiegen die Zusatzkosten auf knapp 1.000 Euro jährlich.
Abrechnung und Meldepflicht
Die Menge des Eigenverbrauchs musste dem örtlichen Verteilnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres gemeldet werden. Die konkreten Meldepflichten waren im EEG und in der sogenannten Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) geregelt.
Auch wer eine kleinere Photovoltaikanlage betrieb und damit nicht unter die Umlagepflicht fiel, musste den Netzbetreiber einmalig über die Anlage informieren und gegebenenfalls darlegen, dass keine Umlagepflicht bestand. Die Zahlung selbst erfolgte dann jährlich an den zuständigen Verteilnetzbetreiber.
Steuerliche Behandlung
Auf die EEG-Umlage selbst war keine Umsatzsteuer fällig, da sie den Gewinn schmälerte und entsprechend steuerlich berücksichtigt wurde.
Häufige Fragen zur EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Wann wurde die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch abgeschafft?
Die EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 vollständig abgeschafft. Ursprünglich war die Abschaffung für Anfang 2023 geplant, wurde aber vorgezogen, um Haushalte angesichts stark gestiegener Energiepreise schneller zu entlasten. Mit dem Ende der allgemeinen EEG-Umlage entfiel auch die Pflicht zur Zahlung auf selbst verbrauchten Solarstrom.
Wer musste die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch zahlen?
Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen, die ihren selbst erzeugten Solarstrom im eigenen Haus verbrauchten, galten als Letztverbraucher und waren damit umlagepflichtig. Die Pflicht galt in der Regel ab einer Anlagenleistung von 10 kWp. Kleinere Anlagen waren häufig von der Umlage befreit.
Wie hoch war die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch?
Umlagepflichtige Anlagenbetreiber*innen zahlten 40 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage je selbst verbrauchter Kilowattstunde. Im ersten Halbjahr 2022 entsprach das etwa 1,49 Cent pro Kilowattstunde Eigenverbrauch.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage jetzt mehr als vorher?
Ja. Durch den Wegfall der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch entfällt eine Kostenposition, die die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen spürbar belastete. Wer heute eine Photovoltaikanlage plant, kann den selbst erzeugten Strom vollständig ohne Umlagenbelastung nutzen und damit den Eigenverbrauch noch stärker in den Mittelpunkt stellen. Besonders in Kombination mit einem Batteriespeicher lässt sich so der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern.